Ermäßigungen

Ermäßigungsberechtigt sind:
Rentner, Schwerbehinderte, Arbeitslose, Empfänger von Sozialhilfe, Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende, Auszubildende ab 18 Jahren sowie Studenten (der entsprechende Nachweis ist vorzulegen)
Schüler, Lehrlinge und Auszubildende bis 18 Jahre erhalten eine Ermäßigung von 50%. Davon ausgenommen sind Premieren, Konzerte und Gastspiele.